1. Mietvertrag
Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen e-mail Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der e-mail Mietbestätigung beim Anmelder zustande.
Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, sind ungültig.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungs-bestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
Die Anzahlung beträgt 30 %des Preises je Wohneinheitbuchung. Die Anzahlung wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet.
Der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu leisten.
Der Restbetrag kann vor Ort bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 30 Tage liegen ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3. Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisseszugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.Die Mietbestätigung ist der Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.
4. Änderungen
Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, wird es im Rahmen der Möglichkeit erfüllt.
Preiserhöhungen nach Abschluß des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
5. Rücktritt
Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich per e-mail erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises.
- Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
- Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
6. Rücktritt des Vermieters
Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.
7. Eine Reiserücktrittskosten -
Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen. Der Abschluß einer Reiserücktrittskosten- Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
1. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
2. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
3. die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw.Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.
4. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
5 Der Vermieter haftet nicht für defekte oder ausser Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.
6. Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die ausserhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.
9. Pflichten des Mieters
Das Ferienhaus darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen das Ferienhaus sowie seine Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
Der Mieter muss die Hausregeln des Parkes beachten, die im Haus ausliegen bzw. an der Rezeption erhältlich sind. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten.
Die Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt, das Haus ist jedoch besenrein zu verlassen, die Mülleimer entleert, ebenso Spülmaschine ausgeräumt und Wasserkocher entleert.