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1. Mietvertrag: Der Mietvertrag wird nach Massgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen e-mail Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der e-mail Mietbestätigung beim Anmelder zustande. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, sind ungültig.
2. Zahlung: Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig: Die Anzahlung beträgt 30 % des Preises je Wohneinheitsbuchung. Die Anzahlung wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet. Der Anzahlungsbetrag ist sofort, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag kann vor Ort bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 30 Tage liegen ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
3. Mietbestätigung: Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Die Mietbestätigung ist der Schlüsselhalterin am Mietobjekt vorzulegen.
4. Änderungen: Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, wird es im Rahmen der Möglichkeit erfüllt.
Preiserhöhungen: Nach Abschluss des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten. Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
5. Rücktritt durch den Mieter: Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich per e-mail erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben. Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises. Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises. Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
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